Bekannter Versender
Ziel des Verfahrens des Bekannten Versenders ist es, eine Sicherheitskette vom Hersteller bis zum Luftfahrtunternehmen zu gewährleisten.
Daher werden Luftfrachtsendungen eines Bekannten Versenders, die den vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen unterzogen und von Reglementierten Beauftragten befördert wurden, am Flughafen an das Luftfahrtunternehmen oder seinen Abfertigungsagenten übergeben.
Das Verfahren basiert darauf, dass alle vorgeschriebenen Maßnahmen und Kontrollen von allen Beteiligten unabhängig voneinander durchgeführt werden und dies dem nächsten Empfänger in der Sicherheitskette schriftlich bestätigt wird.
Der Vorteil: Diese Luftfrachtsendungen müssen keine systematischen, zusätzlichen Sicherheitskontrollen durchlaufen.
Im Auftrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) informieren, schulen, beraten und bereiten wir Sie auf die Zertifizierung als Bekannter Versender vor. Um als Bekannter Versender zertifiziert zu werden, müssen Sie die folgenden Schritte durchlaufen:
- Registrierung als Bekannter Versender
- Schulung der Sicherheitsbeauftragten
- Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts
- Umsetzung des Sicherheitskonzepts
- Überprüfung vor Ort
- Zertifizierung durch das BAZL
Validierung des bekannten Versenders
Auf Grundlage der Inspektion und des Sicherheitsprogramms erstellt der unabhängige Validierer einen Bericht mit Empfehlungen an das BAZL. Das BAZL entscheidet allein über die Zertifizierung und stellt das Zertifikat aus.
Während der 5-jährigen Gültigkeit des Zertifikats als „Bekannter Versender“ wird im 2. oder 3. Jahr eine Zwischeninspektion vor Ort durchgeführt.
Die folgenden Schritte führen Sie zur Zertifizierung:
- Anmeldung bei einem unabhängigen Validator als Bekannter Versender
- Anmeldung zur Schulung „Security Manager für Bekannte Versender“ bei einem Independent Validator
- Erfolgreicher Abschluss der Security Manager-Schulung
- Schriftliche Ausarbeitung des Sicherheitsprogramms „Bekannter Versender“ gemäss den Anforderungen des BAZL
- Einreichung des Sicherheitsprogramms beim Unabhängigen Validierer zur Prüfung
- Umsetzung des Sicherheitsprogramms „Bekannter Versender“.
- Schulung der Mitarbeiter des Bekannten Versenders, falls erforderlich
- Benachrichtigung des unabhängigen Validierers, dass der Bekannte Versender für die Inspektion bereit ist
- Erfolgreicher Abschluss der Überprüfung vor Ort
- Schriftlicher Antrag des unabhängigen Validierers an das BAZL auf Erteilung des Zertifikats als „Bekannter Versender“.
Eintrag in die EU-Datenbank der Bekannten Versender und Ausstellung des Zertifikats als Bekannter Versender durch das BAZL - gültig für 5 Jahre